International Social Work with Refugees and Migrants

Sprache

Englischkenntnisse

Die Lehre im Masterstudiengang erfolgt in englischer Sprache. Dies ist einerseits durch das Mitwirken von Dozierenden aus dem (außer-)europäischen Ausland begründet, die im internationalen Kontext in den verschiedensten Bereichen von Flucht und Migration sowohl auf politischer Ebene als auch in Nichtregierungsorganisationen tätig sind, wodurch ein hohes Maß an anwendungsbezogener Lehre gewährleistet wird.

Darüber hinaus soll der Masterstudiengang ebenso Studieninteressierten aus dem internationalen Ausland offen stehen. Nicht zuletzt befähigt der Erwerb von Englisch- und Fremdsprachenkenntnissen in besonderer Weise zur Arbeit in Verbänden und international tätigen Organisationen

Demnach sind ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift dringend erforderlich und Englischkenntnisse auf B2 Niveau müssen zum Zeitpunkt der Einschreibung nachgewiesen werden.

An der FHWS werden Nachweise über englische Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 insbesondere durch folgende Sprachtests und Niveaustufen akzeptiert:

  • Gültiges TOEFL IBT® Testergebnis mit mind. 83 Punkte (internet-based)
  • Gültiges IELTS Testergebnis mit mind. 6,0 Punkte
  • Cambridge First Certificate in Engish (FCE) bzw. B2 First, mind. Grade C
  • Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) bzw. C1 Advanced, mind. Level B2
  • UNIcert®-Zertifikat, mind. Stufe II (mind. UNIcert®-II)
  • Sprachnachweis der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, Englisch mind. auf Niveau B2

Für Personen, deren Erstsprache Englisch ist oder für Bewerbende mit englischsprachigem (Schul-)Abschluss gilt: Es genügt ein Dokument der Schule bzw. Hochschule, aus dem hervorgeht, dass der Schul- oder Studienabschluss in englischer Sprache erworben wurde

Für sich Bewerbende mit deutschem Schulabschluss gilt: Das Niveau B2 liegt vor,

  • wenn das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mindestens die Note "ausreichend" in der fortgeführten Fremdsprache (d.h. in der ersten oder zweiten Fremdsprache des Gymnasiums oder auf entsprechendem Niveau einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schulart) ausweist oder
  • wenn das Zeugnis der Fachhochschulreife einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Fachoberschule bzw. Berufsoberschule mindestens die Note "ausreichend" in der betreffenden Sprache ausweist. Alternativ kann das Niveau B2 auch durch ein anderes offizielles Dokument nachgewiesen werden.

Alternativ kann das Niveau B2 auch durch ein anderes offizielles Dokument nachgewiesen werden.

Deutschkenntnisse

Obwohl die Lehrsprache des Masterstudiengangs "International Social Work with Refugees and Migrants" Englisch ist, sind hinreichende Deutschkenntnisse (A2) erforderlich.

Zur Aufnahme des Masterstudiums muss von ausländischen Studierenden ein Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A2 des Europäischen Referenzrahmens vorgelegt werden. Die genannten Sprachkompetenzen können ebenso spätestens bis Ende des 2. Semesters an der FHWS erworben werden.

Aufgrund des intensiven Stundenplans wird der Erwerb des A2 Deutschzertifikates vor Beginn des Studiums angeraten.

 

Weitere Informationen zu Sprachnachweisen für die Aufnahme eines Studiums an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt finden Sie hier.