International Social Work with Refugees and Migrants

Zulassung und Abschluss

Zulassungsvoraussetzungen

  • Bachelor- oder Diplomabschluss in den Studiengängen Soziale Arbeit, Sozialwesen, Sozialarbeit oder Sozialpädagogik oder einer vergleichbaren Fachrichtung einer deutschen Hochschule oder einen gleichwertige Abschluss mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser und mindestens 210 CP (Credit Points) oder ein qualitativ gleichwertiger Hochschulabschluss. Mit einer Qualifikation von mindestens 180 CP können nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsordnung die fehlenden 30 CP nachgeholt werden.
  • Studienbewerbende, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen für die Aufnahme des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (Sprachkompetenzniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates oder höher) nachweisen; die Immatrikulation erfolgt insoweit unter der auflösenden Bedingung, dass der Nachweis bis zum Ende des zweiten Studiensemesters erbracht wird.
  • Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift sind im Hinblick darauf, dass englischsprachig gelehrt und geprüft wird, dringend erforderlich und Englischkenntnisse auf B2 Niveau müssen nachgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie unter Sprache.

Studienabschluss

Nach erfolgreichem Abschluss der Masterprüfung wird nach 3 Semestern der akademischer Titel „Master of Arts“ verliehen.
Der Studienabschluss führt jedoch nicht zur Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Sozialpädagogin" oder „staatlich anerkannter Sozialpädagoge“. Hierfür wird ein deutscher Bachelorabschluss in Sozialer Arbeit benötigt.

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