FAQs

Häufig gestellte Fragen.

Unser weiterführend Masterstudiengang ermöglicht Ihnen nicht nur die Vertiefung und Spezialisierung auf einen Fachbereich. Sie können darüber hinaus Kompetenzen erwerben, die für verantwortungsvolle Tätigkeiten in Führungspositionen benötigt werden. Mit dem Masterabschluss können Sie Positionen im Höheren Dienst oder in der Forschung anstreben und haben das Recht zur Promotion – Vielleicht haben Sie sich jetzt noch nicht entschieden, ob einer dieser Bereiche für Sie in Frage kommt. Doch im beruflichen Alltag ergeben sich sicherlich Situationen, die Sie jetzt noch nicht absehen können, auf die es sich aber lohnt, vorbereitet zu sein.

Für diesen Masterstudiengang müssen Sie vorher Soziale Arbeit, Sozialwesen, Sozialarbeit oder Sozialpädagogik im Bachelor erfolgreich abgeschlossen haben oder einen gleichwertigen Studiengang. In dem gleichwertigen Studiengang müssen also in etwa die gleichen Fächer und Inhalte vorkommen, wie im Bachelor Soziale Arbeit. Sie könnten sich unser BA-Modulhandbuch auf der Homepage anschauen - überschneidet sich vieles, dann wäre das eine günstige Voraussetzung.

Konkret wird die Gleichwertigkeit des Studiums von der Prüfungskommission bei Ihrer Bewerbung geprüft. Bitte bewerben Sie sich möglichst frühzeitig (ab 15.11.) über das Online-Formular. Dann erhalten Sie zeitnah eine Nachricht, ob Sie zugelassen werden können. 

Es ist möglich sich mit 180 CP zu bewerben. Wenn die weiteren Voraussetzungen stimmen, dann erfolgt die Zulassung mit Auflagen. Sie erhalten dann die Gelegenheit, die fehlenden 30 CPs im 1. Semester des Masterstudiums durch Belegen von Kursen aus dem Bachelor nachzuholen. Das führt dann aber zu einer doppelten Studienbelastung im 1. Semester.

Falls Sie zum Zeitpunkt der Aufnahme des Masterstudiums oder bis zum Ende des ersten Semesters nach der Immatrikulation weitere CP nachweisen können, erfolgt auf gesonderten Antrag die Prüfung der Anrechenbarkeit auf die Auflage zur Nachqualifikation durch die Prüfungskommission. Insbesondere besteht grundsätzlich die Möglichkeit, inhaltlich einschlägige Leistungen an der Virtuellen Hochschule Bayern abzuleisten und deren Anrechnung zu beantragen. Die Anrechnungsentscheidung obliegt auch insofern der Prüfungskommission.

Soweit der erste berufsqualifizierende Abschluss kein Praxissemester oder keine entsprechende Praxisphase enthält, kann bis zum Ende des ersten Mastersemesters eine fachlich einschlägige Berufstätigkeit im Umfang einer 20-wöchigen Vollzeittätigkeit zum Nachweis der fehlenden Zugangsvoraussetzung erbracht werden. Die Berufserfahrung muss nach dem ersten berufsqualifizierenden Ab-schluss erworben worden sein. Die Berufserfahrung soll hauptberuflich in einem Unternehmen oder einer anderen geeigneten Einrichtung erbracht worden sein. Hauptberuflichkeit liegt vor, wenn der zeitliche Umfang der Berufstätigkeit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle entspricht.

Die Zulassung der Gesamtnote von aktuell 2,5 oder besser ist fix und kann leider nicht durch Wartezeit o.ä. kompensiert werden. Daher wäre mit der Note 2,6 oder schlechter eine Zulassung zum MSA generell nicht möglich.

Fachfremde Studierende, das heißt Studierende, die zuvor keinen Bachelor- oder Diplomabschluss in Soziale Arbeite erworben haben, erhalten im Rahmen unseres Masterstudienganges NICHT die staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*innen/Sozialarbeiter*innen. Die staatliche Anerkennung ist Zugangsvoraussetzung zu einigen Berufsfeldern der Sozialen Arbeit. Unsere Masterabsolvent*innen dürfen den Titel "Sozialpädagog*in/Sozialarbeiter*in M.A." führen.

Bei Fragen zur Bewerbung, Zulassung, Immatrikulation, Semesterbeiträgen, etc. wenden Sie sich bitte an den Hochschulservice Studium der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt.

 

 

Der Master Soziale Arbeit ist ein auf Präsenz ausgerichtetes Vollzeitstudium, das in aller Regel tagsüber stattfindet. Teilweise finden auch Blockseminare am Samstag statt.

Von den Studierenden wird Präsenz (24 bzw. 28 SWS) erwartet sowie entsprechende Zusatzarbeiten (Referate, Hausarbeiten, Vor- und Nachbereitung, etc.), zum Teil auch in den vorlesungsfreien Zeiträumen. 

Von daher ist es nicht möglich das Studium berufsbegleitend durchzuführen. 

Ein verspäteter Einstieg ist leider nicht möglich. Der Einstieg erfolgt zum Sommersemester mit Bewerbungsfrist ab 15.11.

Die Veranstaltungen finden grundsätzlich auf Deutsch statt. Allerdings wird von den Teilnehmenden erwartet, dass Sie englischsprachige Fachliteratur lesen und analysieren können und bei Vorträgen von Gastreferenten o.ä. an einer englischsprachigen Diskussion teilnehmen können.

Bachelorabsolventinnen, die im Anschluss ein Master-Studium absolvieren und im Anschluss daran eine Promotion anstreben, können im Rahmen eines Stipendienprogrammes des Bayerischen Freistaats gefördert werden. Das sogenannte Qualifizierungsstipendium umfasst 700 € pro Monat und wird in der Regel maximal ein Jahr gewährt. Stichtag für die Abgabe der Bewerbungen ist jeweils der 1. Februar des Antragjahres. Weitere Informationen unter www.frauen-fh.de oder bei der Frauenbeauftragten der Fakultät.

Ein Auslandssemester ist möglich und wird sehr begrüßt. Es gibt zahlreiche Partnerhochschulen der FHWS. Es eignet sich in der Regel das 3. Semester hierfür. Idealerweise suchen Sie sich eine Lehrveranstaltung vor Ort im Ausland, die von den Credit-Points mindestens den Verhaltensorientierten Projekten 2 entspricht (5 ECTS, 4 SWS). Wenn möglich, sollte die Lehrveranstaltung praktische Anteile beinhalten. Weitere Informationen finden Sie unter Studium im Ausland oder setzen Sie sich gerne auch mit dem Auslandsbeauftragten der Fakultät angewandte Sozialwissenschaften.

Nein, ein separates Praxissemester oder Praktikum ist nicht vorgesehen. Das Studium an sich ist hauptsächlich theoretisch mit Anknüpfung an die Berufspraxis ausgelegt und enthält konkrete praktische Arbeit in den Modulen „Verhaltensorientierte Projekte I und II“. Grundsätzlich wird das Sammeln weiterer Praxiserfahrung in vorlesungsfreien Zeiten, wie etwa den Semesterferien als sehr sinnvoll angesehen – eine Pflicht besteht jedoch nicht.

Für den Studiengang Master Soziale Arbeit werden keine zusätzlichen Studiengebühren erhoben. Sie zahlen damit pro Semester lediglich den aktuellen Semesterbeitrag, welcher per Lastschriftverfahren nach der Rückmeldung im Studierendenportal bei Ihnen vor Semesterbeginn abgebucht wird. Informationen zur Höhe des Betrags finden Sie unter Aktuelle Gebühren.


Weitere Hinweise und Antworten finden Sie zudem im Übersichtsdokument „Wichtige Hinweise zum konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit (MSA)“ im Kursraum "MSA-Info“