Masterarbeit

Ziel

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die:der Studierende in der Lage ist, ein Problem aus dem Fachgebiet des Studiengangs selbstständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu bearbeiten.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Anmeldung der Masterarbeit sind das erfolgreiches Ablegen der Module 5.1. "Quantitative Forschungsmethoden" und 5.2 „Qualitative Forschungsmethoden“. 

Prüfende und Betreuende der Masterarbeit

Bitte suchen Sie sich rechtzeitig einen Prüfenden und Betreuenden für Ihre Masterarbeit und stimmen mit ihr:ihm das Thema ab.

Prüfende und Betreuende einer Masterarbeit im hiesigen Studiengang können nur sein:

  1. Hochschullehrer:innen (Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayHSchPG) sowie entpflichtete Professor:innen (vgl. Art. 62 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BayHSchG),
  2. Zur Abnahme von Hochschulprüfungen sind neben den in Art. 62 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BayHSchG genannten Personen auch folgende Personen befugt, wenn sie in dem jeweiligen Prüfungsfach an einer Hochschule eine selbstständige Lehrtätigkeit ausüben oder ausgeübt haben: 
  • Professor:innen im Ruhestand,
  • Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Mitarbeitende; Voraussetzung ist in diesem Fall, dass sie über eine Promotion verfügen.
  • sowie in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrene Personen. Die Voraussetzung ist in diesem Fall, dass sie über eine Promotion verfügen.

Auszug aus § 30 Abs. 2 APO: 

(2) ¹Für die Bachelor- und Masterarbeit werden von der jeweiligen Prüfungskommission in der Regel zwei Prüfende bestellt. ²Mindestens eine Prüferin/ein Prüfer muss Professorin oder Professor in der jeweiligen Fakultät sein. ³Diese stellen das Thema und betreuen die Arbeit. 4Soll die Arbeit an der Hochschule bearbeitet werden, muss das Thema so beschaffen sein, dass es im Rahmen der Ausstattung der Hochschule ausgeführt werden kann. 5Die Bachelor- und Masterarbeit darf mit Zustimmung der jeweiligen Prüfungskommission in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule ausgeführt werden, wenn die Betreuung durch die Prüfenden der Hochschule sichergestellt ist.

Fristen

Die Masterarbeit kann zu einem flexiblen Termin angemeldet werden. Bitte geben Sie daher bei der Anmeldung an, wann der Bearbeitungszeitraum beginnen soll.

Die Masterarbeit muss jedoch spätestens bis Ende des 5. Fachsemesters (30.09.) erfolgreich abgelegt worden sein, da sie sonst aufgrund der Fristenregelung des § 39 Abs. 2 APO „Überschreiten Studierende die jeweilige Regelstudienzeit [MSA: 3. Semester] um mehr als zwei Semester, ohne die Anforderungen nach Satz 1 zu erfüllen, gilt die Bachelor- oder Masterprüfung als erstmalig nicht bestanden“ als erstmalig nicht bestanden gilt.
Bitte füllen Sie gemeinsam mit Ihrer:Ihrem Betreuenden das Antragsformular (s.u.) aus und reichen es bei der Prüfungskommission ein.
Für die Bearbeitung stehen von der Themenstellung bis zur Abgabe der Masterarbeit sechs Monate zur Verfügung.
Für die Verlängerung der Abgabefrist ist das im E-Learning Kurs MSA-Info verfügbare Antragsformular zu verwenden. Die Gründe für die Verlängerung sind gegenüber der Prüfungskommission anhand entsprechender Unterlagen zu belegen.

Rückgabe der Masterarbeit

Es wird um Beachtung gebeten, dass ein Thema nur einmal und zwar aus triftigem Grund unter Wahrung der weiteren Vorgaben des § 10 Abs. 5 SPO mit Einwilligung des vorsitzenden Mitglieds der Prüfungskommission zurückgegeben werden kann; die Möglichkeit besteht bis zum Ablauf der Abgabefrist.

Abgabe der Masterarbeit

 

Gem. § 30 Abs. 8 APO (2023) müssen die Abschlussarbeiten in zweifacher digitaler Form (Normalversion und anonymisierte Fassung ohne Namen und Matrikelnummer) fristwahrend per E-Mail bei der Erstbetreuungsperson und dem HSST eingereicht werden.

Einsichtnahme

Im Rahmen der Bewertung der Masterarbeit erstellen die Prüfer ein Gutachten, das wie die Arbeit selbst auf Wunsch durch die:den Studierende:n eingesehen werden kann.

Formulare und weiterführende Hinweise

Folgende Formulare und Informationen stehen Ihnen im E-Learning Kurs MSA-Info zur Verfügung:

  • Wichtige Hinweise zum konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit (MSA)
  • Antrag auf Ausgabe des Themas der Master-Arbeit
  • Antrag "Fristverlängerung" zur Abgabe der Master-Arbeit

Dem Dokument "Wichtige Hinweise zum konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit (MSA)" können Sie unter anderem auch konkrete Informationen zur Abgabe und Erstellung der Masterarbeit entnehmen.