Informationen auf einen Blick

Allgemeine Informationen
Dauer 3 Semester (einschließlich Masterarbeit)
Abschluss Master of Arts (M. A.)
Der Studienabschluss führt jedoch nicht zur Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Sozialpädagogin/staatlich anerkannter Sozialpädagoge.
Zulassung
  • Abschluss Bachelor oder Diplom in den Studiengängen Soziale Arbeit, Sozialwesen, Sozialpädagogik oder ein qualitativ gleichwertiger Hochschulabschluss 
  • Gem. § 3 Abs. 5 der aktuellen SPO MSA ist die vorläufige Zulassung möglich, wenn maximal 30 ECTS-Punkte der insgesamt erreichbaren Leistungspunkte des grundständigen Studiengangs fehlen und das prinzipielle Erreichen der erforderlichen Gesamtnote möglich ist.
  • Gesamtnote von 2,5 oder besser
  • Mindestens 210 CP (Credit Points)
    Wenn weniger als 210 CP, mindestens aber 180 CP vorliegen, können die fehlenden CPs durch Belegung zusätzlicher Kurse aus dem Bachelor Soziale Arbeit der FHWS oder an der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) erworben werden.
Start jeweils zum Sommersemester am 15. März
Bewerbungsfrist 15.11. der Vorjahres bis zum 15.1. des Jahres, in dem der Studiengang beginnt.
Die Bewerbung erfolgt online über das CampusPortal der THWS. Bitte füllen Sie auch das MSA-Bewerbungsformular aus und laden es mit den weiteren Bewerbungsunterlagen hoch. (Hochschulzugangsberechtigung, Nachweise über das Vorstudium (Fachrichtung, Bachelorzeugnis, und –urkunde, bzw. einen Notenauszug mit vorläufiger Durchschnittsnote, falls das Vorstudium noch nicht beendet ist) hoch. Noch ausstehende Noten können nachgereicht werden.