Allgemeines
Dauer | 7 Semester (einschließlich einem 22 Wochen umfassenden Praktikum im 5. Semester und der Bachelorarbeit) |
Abschluss | Bachelor of Arts (B. A.) |
Akkreditierung | Durch AHPGS mit Beschluss v. 17.12.2009, Reakkreditierung am 21.07.2015 |
Zulassung | Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im Studiengang Bachelor Soziale Arbeit ist der Nachweis a) der allgemeinen Hochschulreife, b) der fachgebundenen Hochschulreife, c) der Fachhochschulreife oder d) einer aufgrund einer durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Zugangsberechtigung für einen Bachelor-Studiengang an Fachhochschulen. Als weitere Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang Bachelor Soziale Arbeit ist die Ableistung einer fachpraktischen Ausbildung Soziale Arbeit oder einer mindestens 6wöchigen Vorpraxis nachzuweisen. Diese kann eine sozialpädagogisch ausgerichtete Tätigkeit im Heim, Krankenhaus, Kindergarten, Förderschule, heilpädagogische Einrichtung, Beratungsstelle, Behinderteneinrichtung, Senioreneinrichtung oder ähnliches sein. Nicht sozialpädagogisch ausgerichtete Tätigkeiten, z.B. pflegerische, medizinische, hauswirtschaftliche o.ä. Tätigkeiten in den genannten Einrichtungen können nicht anerkannt werden. Zivildienst, ein freiwilliges Soziales Jahr oder ein anderer Freiwilligendienst mit sozialem Schwerpunkt wird in der Regel als Vorpraxis anerkannt; eine Tätigkeit als Au-pair oder eine ähnliche Tätigkeit im privaten Bereich kann nicht anerkannt werden. Das Vorpraktikum muss mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen. Es kann in der Regel auch geteilt werden (z.B. zweimal drei Wochen). Beim Vorliegen besonderer, von den Studierenden nicht zu vertretender Gründe kann die Hochschule auf Antrag ausnahmsweise zulassen, dass die praktische Tätigkeit ganz oder teilweise erst nach Studienbeginn zwischen dem ersten und zweiten Fachsemester abgeleistet wird. Die Entscheidung trifft die Hochschule im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens, in diesem Fall erfolgt eine Zulassung auflösend bedingt. Ausbildungsziel und Ausbildungsinhalt der Vorpraxis bestimmen sich nach den Ausbildungsplänen für die fachpraktische Ausbildung an den Fachoberschulen des Freistaats Bayern. Weitere Einzelheiten regelt § 3 SPO. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt (N.C.) |
Start | jeweils zum Wintersemester am 01. Oktober |
Bewerbungsfrist | 01.05. bis 15.07. des Jahres, in dem der Studiengang beginnt. Die Online-Bewerbung, die Herausgabe von Zulassungsbescheiden und Immatrikulation erfolgt über das Bewerberportal. Mit Hilfe des Orientierungstests der FHWS können Sie herausfinden, ob der Studiengang Bachelor Soziale Arbeit tatsächlich Ihren persönlichen Interessen und Fertigkeiten entspricht. |