Bachelorarbeit

Info für Studierende

Es gelten folgende Termine und Fristen:

  •  Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate, wenn die Anmeldung der Bachelorarbeit spätestens im   siebten Fachsemester erfolgt.
  •  Bei einer Anmeldung im achten Semester und später beträgt die Bearbeitungszeit drei Monate.

Die Termine zur Anmeldung sind:

·       Anmeldung zu Beginn des 6. Fachsemesters: Abgabe des Antrags bis zum 15.03. des jeweiligen Jahres

·       Anmeldung vor Beginn des 7. Fachsemesters: Abgabe des Antrags bis zum 01.09. des jeweiligen Jahres

·       Anmeldung zu Beginn des 8. Fachsemesters: Abgabe des Antrags bis zum 15.03. des jeweiligen Jahres.

Zulassungsvoraussetzungen:

§ 11 Satz 2 SPO-BSA regelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit mit der Bearbeitung der Bachelorarbeit begonnen werden kann.Nach der SPO mit Geltung ab 2015 kann mit der Bearbeitung begonnen werden, wenn die Module 5.2 Praxisphase einschließlich Praxisbegleitende Lehrveranstaltung, 6.1 Forschungsmethoden und Wissenschaftstheorie sowie 6.2 Statistik erfolgreich abgeschlossen wurden.

Welche Fassung der SPO einschlägig ist, richtet sich danach, wann das Studium begonnen wurde.

Das Formular für die Anmeldung gibt es im Dekanat der Fakultät.

Der allgemeine Leitfaden, das Formular für die Anmeldung, der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit stehen Ihnen im E-Learning Kurs BSA-Info zur Verfügung.