Konzept, Aufbau & Zielgruppe
Konzept
Der berufsbegleitende Weiterbildungsmasterstudiengang „Musiktherapie für Empowerment und Inklusion“ qualifiziert für die Anwendung und Weiterentwicklung von Musiktherapie für Menschen mit Teilhabebedarf und zur Fachkraft für die Ausbildung und Schulung ihrer formellen und informellen Pflege- und Assistenzpersonen. Dies geschieht auf evidenzbasierter Basis und der Grundlage eines bio-psycho-sozialen Modells unter Einbeziehung von fachübergreifendem Wissen und Kompetenzen aus Soziologie, Medizin, Psychologie, Ingenieurwissenschaften und Ökonomie. Im Erwerb der anwendungsorientierten methodischen Kompetenzen ist ein Kernelement die systematische Weiterentwicklung von Sozialkompetenzen und Persönlichkeitsentwicklung in Gruppen- und Einzelarbeit, welche eigenständig kritische Reflektion, Gestaltung und Verantwortungsübernahme fördert und entwickelt. Der Studiengang qualifiziert für Fach- und Führungspositionen in Einrichtungen und Neugründungen für Empowerment, Teilhabe und Inklusion sowie zur Anleitung zum Vermitteln musiktherapeutisch basierter Techniken für die in diesen Einrichtungen und Diensten Tätigen. Die Studierenden werden zum eigenständig wissenschaftlichen Arbeiten, insbesondere für die anwendungsorientierte und interdisziplinäre Forschung befähigt. Das Weiterbildungsangebot entspricht dem internationalen Stand der Fachdisziplin, hat feste internationale Lehrbestandteile und befähigt zur Promotion.
Weitere ausführliche Informationen können Sie auch unserer Studien- und Prüfungsordnung sowie unserem Modulhandbuch unter dem Bereich Downloads entnehmen.
Aufbau
Aufbau
Das Masterstudium ist in 8 Module gegliedert.
Im ersten Semester werden in den ersten drei Modulen Ansätze und Methoden der Musiktherapie für Empowerment und Inklusion erlernt, sowohl ihre theoretischen Modelle als auch Handlungskompetenzen, es wird Wissen in relevanter Familiensoziologie, zu soziologischen Modellen und Praxis von Teilhabe und Inklusion sowie zur Classification of Functioning erworben, als auch die medizinischen und psychologischen Modelle und Wirkmechanismen zu Behinderung, Entwicklungsstörung, Alter und Demenz erarbeitet.
Im zweiten Semester werden in drei Modulen die Anwendung der Ansätze und Methoden der Musiktherapie für Empowerment und Inklusion mit Klienten und ihren sozialen Gruppen erarbeitet, Wissen zu assistiven Technologien für Menschen mit Beeinträchtigungen, zu Gesundheitsökonomie, Kosteneffektivität und Businessplänen erworben und angewandt sowie zur Sozialgeschichte und sozialen Bedeutung von Musik, zu Ethik und zu Forschungsmethoden in Vorbereitung der Masterarbeit erarbeitet.
Im dritten Semester steht das Modul der Masterarbeit mit dem selbstständigen wissenschaftlichen Bearbeiten eines Problems, einer Wissens- oder Anwendungslücke der Musiktherapie für Empowement und Inklusion im Mittelpunkt sowie werden im zweiten Modul weitere internationale Methoden, kulturelle Kontexte und Forschungsansätze zusammen mit Kompetenzen des Präsentierens und Publizierens erarbeitet.
Über alle drei Semester wird fortlaufend in drei Modulen eine Gruppenselbsterfahrung zum Erwerb vertiefter selbstreflexiver Kompetenzen für die Therapeutenrolle und Beziehungsgestaltung in dieser Rolle absolviert und erarbeitet.
Übersicht
1. Semester
2. Semester
3. Semester
Inhaltsangabe der Module
Im Modul 1 „Ansätze der Musiktherapie für Empowerment und Inklusion“ stehen evidenzbasierte Methoden der Musiktherapie für Menschen mit Demenz, für Menschen mit Behinderung, für Menschen mit Entwicklungsstörungen, für die Angehörigenarbeit, für Teilhabe und für die Vermittlung evidenzbasierter musiktherapeutischer Techniken für helfende Berufe (indirect music therapy) im Mittelpunkt. Es werden sowohl die theoretischen Modelle und wissenschaftlichen Grundlagen dieser Methoden erarbeitet, als auch grundlegende Handlungskompetenzen dieser Methoden. Im Rahmen der wissenschaftlichen Grundlagen und Evidenzbasierung wird auch in die zugrundeliegenden Methoden wissenschaftlichen Arbeitens eingeführt.
Im Modul 2 „Biopsychische Modelle und Wirkmechanismen“ wird relevantes Wissen der biologisch-medizinischen Modelle und Wirkmechanismen der Gerontopsychiatrie, Geriatrie und Neuropsychologie sowie der entwicklungspsychologischen Modelle und Wirkmechanismen von Behinderung, Demenz, des Alterungsprozesses und pflegender Angehöriger erworben. Dieses Wissen bildet die Grundlage der individuellen Besonderheiten und für die Entwicklung individueller Zielstellungen von Interventionen.
Im Modul 3 „Empowerment, Teilhabe und Inklusion“ wird relevantes Wissen zu Empowerment, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit besonderen Bedürfnissen und ihrem unmittelbaren wie mittelbaren sozialen Umfeld, der Familiensoziologie und der ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) erworben. Der Bezug zum Bundesteilhabegesetz wird hergestellt. Insbesondere im Bereich von Inklusion und Teilhabe werden darüber hinaus Handlungsstrategien erarbeitet hinsichtlich der sozialen und Teilhabe-Ziele von Interventionen. Im Rahmen dieser Erarbeitung werden auch relevante Methoden wissenschaftlichen Arbeitens kennen gelernt.
Im Modul 4 „Anwendung der Musiktherapie für Empowerment und Inklusion“ werden Handlungskompetenzen zur Konzeption, Durchführung und Evaluation von Musiktherapie für Klienten mit Behinderung, Demenz, für Angehörige, helfende Berufe und für Gemeinwesenorientierte Inklusion unter Anleitung direkt mit den genannten Gruppen und dem Gemeinwesen erarbeitet (Praxisprojekt, 70 Stunden). Damit werden entscheidende Praxiskompetenzen der Anwendung der relevanten Methoden der Musiktherapie erworben.
Im Modul 5 „Digitalisierung und Ökonomie“ werden Wissen und Handlungskompetenzen zur Einbeziehung assistiver Technologien, digitaler Medien und Hilfsmittel in die Musiktherapie für Menschen mit Behinderung, mit Demenz, für Angehörige und für das Gemeinwesen erworben. Relevante betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen werden vermittelt und deren Bezug zu Interventionen der Musiktherapie für Empowerment und Inklusion erarbeitet. Das erworbene Wissen wird angewendet, um innovative Geschäftsmodelle für die Digitalisierung im Bereich Musiktherapie für Empowerment und Inklusion zu entwickeln.
Im Modul 6 „Musiksoziologie und Forschung“ werden hinsichtlich der Interventionen Gemeinwesen-orientierter Teilhabe und Inklusion die Grundlagen der Sozialgeschichte und der sozialen Bedeutung von Musik sowie ethische Normen und Werte der Musiktherapie für Empowerment und Inklusion erarbeitet. Auf der Grundlage dieser Normen und Werte werden Forschungskompetenzen und -strategien zur Untersuchung von Musiktherapie für Empowerment und Inklusion als Methoden wissenschaftlichen Arbeitens erarbeitet und erworben. Diese bauen auf den Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens der Moduel 1 und 3 auf. Zusammen mit dem Modul 8 wird damit die Promotionsbefähigung erworben.
Im Modul 7 „International music therapy and dissemination“ stehen internationale Lehre zur Musiktherapie für Empowerment und Inklusion und wissenschaftliche Dissemination im Mittelpunkt. Es werden zusammen mit internationalen Lehrenden und Forschern Vertiefungen zu Methoden und zur Erforschung der Musiktherapie für Empowerment und Inklusion erarbeitet und Kompetenzen der wissenschaftlichen Dissemination, wie Tagungsbeiträge und Publikationen, erworben.
Im Modul 8 „Masterarbeit“ werden Kompetenzen der selbstständigen wissenschaftlichen Bearbeitung eines Problems der Musiktherapie für Empowerment und Inklusion erworben. Dabei stehen vor allem anwendungsbezogene und interdisziplinäre Probleme im Mittelpunkt. Diese können unter anderem auch die interdisziplinäre Entwicklung assistiver Technologie, die Anwendung musiktherapeutischer Techniken für andere helfende Berufe, für pflegende Angehörige, für Gemeinwesenarbeit oder die Entwicklung ökonomischer Modelle sowie neuer Dienstleistungen beinhalten.
Zielgruppe
Zielgruppen des Studiengangs sind:
- Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen der Musik, Musikpädagogik, Musikwissenschaft und Musiktherapie, die mindestens ein Jahr Berufspraxis nachweisen und darin mindestens zu einem Anteil berufspraktische Erfahrungen mit Menschen mit Teilhabebedarf haben sowie
- Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, Pflege, Ergo-, Physiotherapie, Logopädie, Heil-, Sonderpädagogik, Gerontologie, Psychologie und anderer Künstlerischer Therapien, die mindestens ein Jahr Berufspraxis nachweisen und dabei mindestens zu einem Anteil Musik eingesetzt haben und über musikalische Kompetenzen verfügen.
Die Kompetenzen der Musiktherapie für Empowerment und Inklusion sowie zu deren Vermittlung erwerben und anwenden möchten und dabei Kompetenzen des eigenverantwortlich selbständigen Bearbeitens neuer und komplexer Aufgaben der Musiktherapie für Empowerment und Inklusion sowie konzeptionelle Fertigkeiten für das Lösen strategischer Probleme unter Einbeziehung von erweitertem Wissen angrenzender Bereiche erwerben.