Leitlinie zur Förderung einer diversitätssensiblen und diskriminierungsfreien Fakultät
Präambel
1. Zweck der Leitlinie
- Mit dieser Leitlinie setzt sich die FAS aktiv gegen Diskriminierung, Gewalt und Belästigung sowie für die Beseitigung von Barrieren jeglicher Art ein und fördert die Vielfalt und Schaffung eines einladenden Umfelds. Die Leitlinie richtet sich an alle Mitglieder der FAS.
- Die FAS richtet sich mit dieser Leitlinie gegen unmittelbare und mittelbare, individuelle oder strukturelle Formen von Diskriminierung sowie Formen von Belästigung zum Beispiel aufgrund rassistischer und ethnisierender Zuschreibungen, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung, der Weltanschauung oder Religion, von Beeinträchtigungen, die als Behinderung klassifiziert werden, des Alters, der äußeren Erscheinung, des sozio-ökonomischen Hintergrunds, der Herkunft, der Sprache. Dabei erfasst die Leitlinie insbesondere folgende Formen der Diskriminierung:
- Unmittelbare Diskriminierung bezieht sich auf eine unfaire oder weniger günstige Behandlung einer Person wegen eines in Abschnitt 1 Abs. (2) genannten Grundes im Vergleich zu einer anderen Person unter vergleichbaren Umständen.
- Mittelbare Diskriminierung bezieht sich auf eine Benachteiligung einer Person wegen eines in Abschnitt 1 Abs. (2) genannten Grundes gegenüber anderen Personen durch dem Anschein nach neutrale Praktiken, Richtlinien und Regeln.
- Mehrfache Diskriminierung bezieht sich auf eine Kombination von zwei oder mehr Formen von Diskriminierung einer Person n in Abschnitt 1 Abs. (2).
- Individuelle Diskriminierung bezieht sich auf die Benachteiligung von Individuen aufgrund deren Mitgliedschaft oder Identifikation mit bestimmten Gruppen gemäß in Abschnitt 1 Abs. (2), auch wenn diese Benachteiligung nicht intendiert ist. Strukturelle Diskriminierung bezieht sich auf eine Form von institutioneller Diskriminierung basierend auf Normen, Regeln, Vorschriften, Verfahrensweisen und definierten Positionen, die den Zugang zu Ressourcen regeln, durch die Individuen benachteiligt werden können, weil sie Merkmale von Gruppen gemäß Abschnitt 1 Abs. (2) aufweisen oder zu dort genannten Gruppen gehören, und dies zu einer Einschränkung ihrer Möglichkeiten führen kann.
- Eine Belästigung bezieht sich auf eine feindselige Behandlung, Viktimisierung oder Diskriminierung einer Person in Bezug auf die in Abschnitt 1 Abs. (2) genannten Kategorien, die von der betroffenen Person als Verletzung ihrer Würde wahrgenommen wird.
- Sexuelle oder rassistische Belästigung bezieht sich auf jede Form von unerwünschtem sexuell oder rassistisch motiviertem Verhalten, das von der betroffenen Person als Angriff oder absichtliche Verletzung ihrer Würde wahrgenommen wird. Als Verletzung der und Angriff auf die Würde einer Person gilt auch die Schaffung eines einschüchternden, feindseligen oder gefährlichen Arbeits- oder Bildungsumfelds. Sexuelle und rassistische Belästigung kann verbal, nonverbal oder physisch erfolgen. Dazu gehören abfällige oder herabsetzende Bemerkungen, Gesten oder Darstellungen sexuellen oder rassistischen Inhalts, jegliches unerwünschte Verbreiten und Nutzen von pornographischen oder rassistischen Inhalten. Dies umfasst auch digitale Medieninhalte innerhalb oder in Verbindung mit der IT-Infrastruktur der THWS. Ausgenommen sind Inhalte, die gezielt und begründet zu didaktischen Zwecken in der Lehre und zu Zwecken wissenschaftlicher Forschung eingesetzt werden.
- Eine Diskriminierung nach Abschnitt 1 Abs. (2), a, b, c, d liegt nicht vor, wenn die Benachteiligung durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels verhältnismäßig sind.
- Unmittelbare Diskriminierung bezieht sich auf eine unfaire oder weniger günstige Behandlung einer Person wegen eines in Abschnitt 1 Abs. (2) genannten Grundes im Vergleich zu einer anderen Person unter vergleichbaren Umständen.
2. Leitsätze
- Alle Mitglieder der FAS fühlen sich verpflichtet, einen fairen, diskriminierungsfreien, sicheren und gewaltlosen Lern-, Lehr- und Arbeitsort zu schaffen.
- Die FAS fördert ausdrücklich die Verwendung einer diskriminierungssensiblen Sprache.
- Die FAS ergreift alle ihr zur Verfügung stehenden geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Recht auf Gleichbehandlung sowie das Diskriminierungsverbot beachtet und geschützt werden.
- Personen, die sich von Diskriminierung betroffen sehen, werden unterstützt, ihre Rechte wahrzunehmen und erlebte Fälle von Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt zu melden, sich von Vertrauenspersonen/-gruppierungen ihrer Wahl Rat einzuholen und/oder eine formelle Beschwerde gemäß der THWS-Prozesse einzureichen.
- Die von einem Diskriminierungsvorwurf Betroffenen werden unterstützt, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen.
- Die FAS stellt ein faires Verfahren sicher. Dazu gehört, dass alle beteiligten Seiten das Recht erhalten, ihre Perspektive darzustellen, und in die Diskussion einbezogen werden. Die Ausübung dieser Rechte darf nicht zu Nachteilen für die beteiligten Seiten führen.
- Die Leitlinie informiert über die Mechanismen und Maßnahmen, die an der FAS zur Erreichung der Ziele gemäß Abschnitt 1 Abs. 1 vorhanden sind; sie gibt Orientierung zur Entwicklung weiterer Mechanismen und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.
3. Positive Maßnahmen
- Die Leitlinie wird in Deutsch und Englisch öffentlich und proaktiv allen FAS-Mitgliedern bekannt gegeben.
- Informationen über hochschulinterne und außerhochschulische Beratungsstellen und Beratungsmöglichkeiten zur Antidiskriminierung werden auf Deutsch und Englisch zur Verfügung gestellt.
- Die FAS bietet regelmäßig Sensibilisierungsmaßnahmen, Informationsveranstaltungen und Schulungen zu Themen der Gleichbehandlung, Antidiskriminierung und Vielfalt an. Informationen zu diesen Maßnahmen werden so weit wie möglich auf Deutsch und Englisch zur Verfügung gestellt.
- Die FAS entwickelt ihre Curricula hinsichtlich Diversitätssensibilität und Antidiskriminierung weiter.
- Die FAS unterstützt die Entwicklung eines adäquaten, von Studierenden selbstorganisierten Peer-to-Peer-Counselling Angebots.
4. Beirat für Diversität und Antidiskriminierung
Beiratsmitglieder und Kontaktmöglichkeiten
Der Beirat setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen:
o Studierende aus den Studiengängen zur Sozialen Arbeit BSA, MSA und MRM: Fotingdong Esua Alphonsius, u.a.
o Mitarbeitende aus der Hochschulverwaltung: Monika Schenker (FAS) u.a.
o Lehrende der Fakultät: Ronia Sengfelder (LfbA), Mandy Maria Reinhard (LfbA), Prof. Tanja Kleibl, Prof. Ralph-Christian Amthor
Sehr gerne können Informationen, Hinweise und Verbesserungsvorschläge an uns herangebracht werden. Bitte verwenden Sie folgende E-Mail-Adresse: antidiscriminationboard.fas[at]thws.de
Gerne können Sie aber auch die oben aufgeführten Beiratsmitglieder direkt ansprechen oder anschreiben.
Aufgaben des Beirats
Zentrale Aufgaben sind:
o Der Beirat erarbeitet sich fortlaufend einen aktuellen Überblick über Diversitäts- und Antidiskriminierungsthemen an der Fakultät und schlägt Maßnahmen vor.
o Der Beirat berichtet regelmäßig dem Fakultätsrat.
Der Beirat befasst sich mit den institutionellen Bedingungen in der Lehre, Forschung und Hochschulverwaltung; hierzu zählt der zwischenmenschliche Umgang zwischen allen Fakultäts- und Hochschulmitgliedern ebenso wie die Rahmenbedingungen, beispielsweise die Räumlichkeiten und Ausstattung im Hochschulgebäude, die fachliche Ausrichtung von Lehrenden und Mitarbeitenden, aber auch Vorschriften und Verfahrensweisen, der Zugang zu Ressourcen bis hin zu übergreifenden Normen und Werteorientierungen.
Der Beirat fragt danach, ob es Benachteiligungen und Formen der Diskriminierung an unserer Fakultät und Hochschule gibt, insbesondere aufgrund von rassistischer und ethnisierender Zuschreibungen, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung, der Weltanschauung oder Religion, von Beeinträchtigungen, die als Behinderung klassifiziert werden, des Alters, der äußeren Erscheinung, des sozio-ökonomischen Hintergrunds, der Herkunft oder der Sprache.
Ziel der Arbeit des Beirates ist es, dass alle Mitglieder der Fakultät eine Kultur des Miteinanders und einen ehrlichen und respektvollen Umgang untereinander und mit Dritten pflegen.
Wenn Sie persönliche Beratung benötigen...
Der Beirat ist nicht für Einzelfallberatung zuständig. Bitte informieren Sie sich zu den zuständigen Kontaktpersonen der FAS und THWS unter https://www.thws.de/hochschule/anlaufstellen-bei-diskriminierung/
5. Beschwerdeverfahren.
6. Verabschiedung der Leitlinie
- Die Leitlinie wird durch den Fakultätsrat verabschiedet. Im Anschluss daran wird der Präsident oder die Präsidentin der Hochschule sowie der Kanzler oder die Kanzlerin der Hochschule über diese Leitlinie informiert.
- Die Fakultät verpflichtet sich, die Leitlinie fortlaufend zu evaluieren und weiterzuentwickeln.
Verabschiedet durch den Fakultätsrat der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften am 24.02.2022