Titelbild mit Studierenden der Fachhochschule für Angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt

FAQ

Der FAQ Bereich beantwortet zahlreiche häufig gestellte Fragen zum Auslandssemester und wird laufend erweitert. 

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie gerne international.fas[at]thws.de 


Planung und Bewerbungsverfahren

Dies ist eine persönliche Entscheidung und individuell sehr unterschiedlich. Prinzipiell ist ein Auslandssemester in jedem Semester passend und entsprechend gleich gut möglich.

Ein Tipp: Flexibel bleiben und sehen, wann ein Auslandssemester am besten in die persönliche Studienplanung passt. Die Module müssen nicht nach dem Studienablaufplan studiert werden, sondern können auch früher oder später absolviert werden. Insbesondere für den Bachelor Soziale Arbeit lassen sich Kurse aus dem Ausland gut für das FWPM anrechnen, aber auch Vertiefungsmodule wurden bereits im Ausland absolviert.

Ein Urlaubssemester und ein Auslandssemester (z. B. mit Erasmus+) schließen sich gegenseitig aus. Die Idee des Auslandssemesters basiert darauf, Kurse vor Ort zu belegen und sich diese zurück an der THWS anrechnen lassen zu können. Das geht nur dann, wenn man regulär für den Studiengang an der THWS immatrikuliert ist. Das Urlaubssemester verhindert also, dass Leistungen, die man im Ausland erzielt, an der THWS anerkannt werden. Im Einzelfall sollte die Frage der Immatrikulation unbedingt mit der Prüfungskommission und dem HSST abgeklärt werden.

In diesem Fall sollten die Unterlagen im E-Learning Kursraum „Auslandsstudium“ ausgefüllt werden. Genereller Tipp: Eine Step-by-Step Anleitung zum Auslandsstudium findet sich hier.

Ja, sollte man in bestem Falle sogar. Bei der fakultätsinternen Bewerbung soll eine Rangreihung vorgenommen werden (Erstwunsch, Zweitwunsch, Drittwunsch), dabei können sowohl verschiedene Unis im selben Land als auch in völlig unterschiedlichen Ländern angegeben werden.

Wichtig: wenn man dann für seine Erstwahl angenommen wurde, sollte man sich das nicht „einfach so“ anders überlegen, weil man doch die Zweit- oder Drittwahl besser fände. Auch muss man sich im Klaren sein, dass man nicht für den Erstwunsch, wohl aber für den Zweit- oder Drittwunsch angenommen werden könnte. Man muss dann auch bereit sein, dorthin zu gehen. Also: Nur Wünsche für Unis angeben, an die man auch tatsächlich möchte.

Das Learning Agreement ist ein Formular, in welches die zu belegenden Module an der Gasthochschule eingetragen werden und für welche diese an der THWS anzurechnen sind. Das Learning Agreement ist Voraussetzung u. a. für die Erasmus+-Förderung und teilt sich in drei Teile auf. „Before the mobility“, Teil 1, wird vor dem Auslandsaufenthalt ausgefüllt. „During the mobility“, Teil 2, kann während des Auslandsaufenthaltes angepasst werden, sollten sich Änderungen ergeben. Im dritten Teil, „After the mobility“, wird eingetragen, welche Module tatsächlich abgelegt wurden und angerechnet werden können. Die ECTS der Partnerhochschule müssen ungefähr denen für das jeweilige Modul an der THWS entsprechen, für welches sie angerechnet werden sollen. Hier ist insbesondere zu beachten, dass die weitere Studierfähigkeit ausschlaggebend ist und die Anrechnung nicht nachteilig für die Studierenden sein darf. Das Learning Agreement sollte 30 CP (die gleiche Anzahl wie im „normalen“ Studium in Würzburg) umfassen. Schafft man es nicht, die vorgesehenen Kurse im Ausland zu besuchen (oder fällt man dort durch die Prüfung), entsteht allerdings kein Schaden – außer, dass man die fehlenden CPs dann, wieder zuhause in Würzburg, nachholen muss (in den bei uns angebotenen Modulen).

Die Auswahlkriterien sind in der Regel die fachliche Leistung und wie gut das Auslandssemester in die persönliche Studienplanung passt. Hier stellt sich die Frage, inwiefern das Auslandssemester die logische Fortsetzung des bisherigen persönlichen Studienweges ist. Von daher gibt es keinen Zwang, bestimmte AWPF zu belegen, allerdings kann dies natürlich durchaus von Vorteil sein.

 

Es sollte insbesondere die Studienmotivation deutlich werden. Natürlich gibt es viele Gründe ein Auslandssemester zu machen - auch diese persönlichen Gründe (Sprache lernen, Selbstständigkeit, interkultureller Austausch, Bewunderung eines Landes etc.) finden im Motivationsschreiben ihren Platz - aber warum ist das Auslandssemester in Hinsicht auf das Studium und die Qualifikationen schlüssig für den persönlichen Studienverlauf bzw. Lebensweg?

Da das Motivationsschreiben wichtig für die Fakultätsinterne Bewerbung ist kann es auf deutsch geschrieben werden.

Außerdem kann im Grunde alles mit angehängt werden, was einen positiven Einfluss auf die Bewerbung haben könnte (z.B. Noten, Lebenslauf o.ä.).

Bereits nach wenigen Tagen erhält man die Antwort, ob man angenommen wurde oder nicht.

Allgemein ist der Aufwand als Free Mover ins Ausland zu gehen durchaus höher, da es noch keine „eingelaufenen Wege“ wie an den Partnerhochschulen gibt. Doch bei der Organisation ist man keineswegs auf sich allein gestellt, sondern bekommt Unterstützung vom Auslandsbeauftragten (christoph.boerdlein[at]thws.de) und von HSIN (international[at]thws.de)

Infos zur Finanzierung gibt es hier

Eigeninitiative und Recherche sind hier aber ausdrücklich erwünscht und gefordert.

Wenn im Bewerbungsverfahren einzelne Dokumente fehlen, wird seitens der TH nochmal daran erinnert, hier hilft man gerne weiter und unterstützt im Bewerbungsprozess. 

Bezüglich Visa, Wohnungssuche, Auslandskrankenversicherung etc. ist es Eigenverantwortung herauszufinden, ab wann man sich darum kümmern sollte, da dies von Land zu Land und Stadt zu Stadt unterschiedlich ist. 

Helfen können hier aber auch oftmals Studierende, die an derselben Universität bereits ein Auslandssemester absolviert haben. Über das Studierendennetzwerk kann der Kontakt hergestellt werden.

In manchen Ländern ist es nötig, ein Visum zu beantragen. Ob das nötig ist und wie es funktioniert, findet man auf der Website des jeweiligen Landes oder der Website der Botschaft des jeweiligen Landes heraus.

Wichtig ist es, sich sehr frühzeitig darum zu kümmern, da der Prozess einige Zeit dauern kann.

Hier ist der einfachste Weg direkt bei der eigenen Krankenversicherung nachzufragen, ob und welchen Versicherungsschutz man bereits für Auslandsaufenthalte hat und ggf. dort eine passende Auslandsversicherung ergänzend zu beantragen, falls der jetzige Versicherungsschutz nicht ausreichend für ein Auslandssemester ist.

Kosten und Fördermöglichkeiten

Dies hängt sehr stark von Land, Wohnort und Universität ab. Eine Antwort auf diese Frage gibt es beim International Office der Partneruniversität. Es ist zu empfehlen, dort einmal anzufragen, wie hoch die Lebenshaltungskosten vor Ort sind.

Erasmus+-Stipendien reichen in der Regel nicht für eine vollständige Finanzierung aus. Dies kann allerdings durch weitere Stipendien aufgestockt werden. Mit einer Förderung durch den DAAD kann beispielsweise ohne zusätzliche Kosten auch im Ausland studiert werden.

Bei Erasmus-Programmländern gibt es keine Studiengebühren. Auch bei anderen Partneruniversitäten ist dies in der Regel nicht der Fall, da der Austausch auf „Tauschbasis“ stattfindet. Für jede Studierende und jeden Studierenden der THWS kann die Partneruniversität Studierende an die THWS schicken. Dies ist allerdings vom jeweiligen Land abhängig.

Dies kann durchaus unterstützt werden, allerdings ist in diesem Fall der Hochschulservice Internationales (HSIN) eine gute Anlaufstelle. Die Ansprechpersonen dort haben einen guten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und unterstützen gern. Auch der DAAD kann eine gute Anlaufstelle auf der Suche nach Auslandsstipendien sein.

Primär sind die Stipendien des DAAD – HAW International zu empfehlen. Aber es gibt auch länderspezifische Stipendien. Der Hochschulservice Internationales (HSIN) berät hier gern. Auch der Stipendienlotse des DAAD ist zu empfehlen:

Eine solche Bewerbung sollte rechtzeitig erfolgen und kann bereits vor Zusage durch die THWS erledigt werden. Es ist üblich, zunächst den Erstwunsch anzugeben, wenn noch keine konkrete Zusage vorliegt und im Nachgang noch einmal zu präzisieren. Die Sinnhaftigkeit des Auslandsstudiums spielt bei Bewerbungen auf Stipendien eine große Rolle, weshalb hier unbedingt darauf geachtet werden sollte zu erklären, warum genau der Auslandsaufenthalt an einem bestimmten Ort erfolgen soll.

Prinzipiell sollte man sich zuerst für das Auslandssemester bewerben. Für die meisten Stipendien (so auch für Erasmus+) ist bereits eine Zusage des Studienplatzes für die Bewerbung nötig. Sollte man das Stipendium unerwartet nicht erhalten und das Auslandssemester somit nicht finanzieren können, so kann man es immer noch absagen. Am besten informiert man sich schon vorher über die Anforderungen der verschiedenen Stipendien, um bereits abschätzen zu können, ob es realistisch ist entsprechende finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Ja, Sie können sich parallel bewerben – eine Information über Förderentscheid muss dann bei gleichzeitiger Bewerbung auf Förderung fürs Auslandssemester über HSIN  an uns erfolgen. Information zur Förderung fürs Auslandssemester NON EU über HSIN folgen noch – aktuell finden Sie bereits einiges dazu auf unserer Website.

Praktikum

Tatsächlich ist es üblich, bereits im 3. Semester nach einem Praktikumsplatz zu suchen. Der Kontakt zur Praktikumsstelle kann auch aus dem Ausland gehalten werden. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass für das Praxissemester zuvor mindestens 90 ECTS, sowie die Module 3.2 und 3.3 absolviert werden müssen. Da Kurse teilweise komplett über Zoom stattfinden, können auch THWS Kurse aus dem Ausland belegt werden. Hier ist einiges an Flexibilität in der Studienplanung möglich.

Ein Praktikum im Ausland ist eine valide Alternative zum Auslandsstudium. Es gibt auch Finanzierungsmöglichkeiten dafür. Weitere Informationen hier und beim Praktikumsbeauftragten

Hierfür können individuelle Lösungen gefunden werden. Das Praktikum kann auch leicht verzögert absolviert werden, sodass es gar nicht erst zu einer Überschneidung kommt (dies muss mit der entsprechenden Praktikumsstelle abgesprochen und sinnvoll begründet werden.) 

Der Auslandsbeauftragte (christoph.boerdlein[at]thws.de) und der Praktikumsbeauftragte (Praktikum.bsa[at]thws.de) stehen hier gerne helfend zur Seite, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Anrechnung

Dies ist empfehlenswert. Der Vertiefungsbereich wird aus persönlichem Interesse gewählt, sodass eine Fortsetzung im Ausland mit ähnlichen Themen logisch wäre. Formal ist dies aber etwas flexibler gestaltet: So können auch aus Veranstaltungen mit einem anderen Fokus andere Vertiefungsbereiche „gestrickt“ werden. Die Module im Ausland müssen nicht inhaltsgleich zu den Modulen an der THWS sein. Wichtig ist, dass die vermittelten Kompetenzen zu den Modulen im Studienplan passen. Wenn im Vertiefungsmodul I eine bestimmte Vertiefung gewählt wurde, können diese Inhalte auch im Auslandssemester beleuchtet und anschließend angerechnet werden. Wenn die Partnerhochschule nur andere Fokusthemen anbietet, können hier auch andere Inhalte angerechnet werden. Je nachdem, was die Partnerhochschule anbietet, kann dies auch auf die Vertiefung II angerechnet werden. Nochmal: Wichtig ist, dass gleichwertige Kompetenzen vermittelt wurden. Kurz: Der Anspruch muss gleich sein, der Inhalt kann sich unterscheiden. Das Learning Agreement sowie persönliche Rücksprache mit der Vorsitzenden der Prüfungskommission (bsa-pk.fas[at]thws.de) regeln im Einzelfall die Anrechnung.

Es ist auch möglich, sich solche Module anrechnen zu lassen. Wer in niedrigeren Semestern ins Ausland geht, kann sich auch Module für kommende Semester anrechnen lassen. Es wird dabei nicht auf exakt gleiche Inhalte zu THWS-Modulen bestanden, sondern es können auch Inhalte aus dem Auslandssemester angerechnet werden.

Auch hier gilt: Wunschland raussuchen und Modulhandbuch ansehen. Die dort ausgesuchten Kurse werden ins Learning Agreement eingetragen. Die ECTS für das Semester vollzubekommen, ist kein Problem.

Da die Richtschnur von 30ECTs besteht, um sicher zu stellen, dass im Ausland auch wirklich studiert wird, wird es schwer nur ein FWPM im zu belegen, da dies im Motivationsschreiben auch sinnvoll begründet werden muss.

Man kann jedoch weitere Kurse belegen und sich nur das FWPM in Deutschland anrechnen lassen. Wenn die Studienmotivation sinnvoll erscheint, wird auch das genehmigt (auch Erasmus erhält man dann in diesem Fall).

Sie können sich dann das Modul nicht zu Hause anrechnen lassen. Daraus folgt, dass Sie das Modul aus Deutschland, das Sie sich anrechnen lassen wollten, nach dem Auslandsaufenthalt belegen müssen. Eine Wiederholungsprüfung im nächsten Semester an der Partnerhochschule zu schreiben, ist eher unüblich und oft auch nicht möglich.

 

Das Erasmus Studium muss nicht zurückgezahlt werden, wenn zu wenige ECTS eingebracht werden, weil man Prüfungen nicht bestanden hat.

 

Das Learning Agreement soll Sie keinesfalls unter Druck setzen, sondern ist zu Ihrer Absicherung gedacht, sodass Sie wissen, dass Ihre erbrachte Leistungen aus dem Ausland auch tatsächlich angerechnet werden. 

Prüfungen

Das hängt immer vom Prüfenden und der Prüfungsordnung in der Gasthochschule ab. Am besten einfach die Hochschule bzw. die entsprechenden Dozierenden kontaktieren und nachfragen.

Für Prüfungen, die Sie an der Partnerhochschule ablegen, müssen Sie sich nicht im Campus Portal anmelden. Das wäre auch gar nicht möglich, da diese Prüfungen dort nicht hinterlegt sind. Die Anrechnung der Prüfungen, die Sie an der Partnerhochschule abgelegt haben, erfolgt, wenn Sie wieder zu Hause sind, durch das Transcript of Records (das sie von der Partnerhochschule am Ende Ihres Auslandsaufenthalts bekommen), welches Sie bei der Prüfungskommission Ihres Studiengangs (bsa-pk.fas@thws.de) einreichen.

 

Für Prüfungen an der THWS, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts (z. B. online) ablegen, müssen Sie sich, wie üblich, im Campus Portal anmelden. Dies gilt insbesondere für „sonstige Prüfungen“, also z. B. Seminararbeiten.

Generell ist es vorzuziehen, diese Prüfung während des Auslandssemesters nachzuholen. Eine Möglichkeit wäre eine Prüfung zeitlich parallel zur Prüfung an der THWS an der entsprechenden Partneruniversität abzulegen. Wiederholungsprüfungen werden allerdings nicht automatisch angeboten. Wer sich im Auslandssemester befindet, muss auch hier selbst die Initiative ergreifen und die Nachholprüfung initiativ organisieren.

Prüfungen der THWS können prinzipiell auch als Fernprüfungen im Ausland abgelegt werden.

Dazu muss man zunächst mit dem/r Prüfer/in des Moduls an der THWS, ob eine Fernprüfung überhaupt möglich ist. Der Prüfer / die Prüferin hat das letzte Wort. (Bei Modulen mit Anwesenheitspflicht wäre darüber hinaus zu prüfen, ob diese ausreichend erfüllt ist. Wenn Sie z. B. ab Anfang Januar im Ausland sind, im Januar aber noch mehrere Termine mit Präsenzpflicht in Würzburg anstehen, könnte das problematisch werden)

Anschließend setzen Sie sich mit ihrer Ansprechperson an der Partnerhochschule in Verbindung und erklären Ihr Anliegen: Am Tag und zur gleichen Uhrzeit der Prüfung in Würzburg muss Ihre Prüfung im Ausland stattfinden. Dazu muss eine Aufsichtsperson an der Partnerhochschule mit dem Prüfer / der Prüferin an der THWS in Verbindung treten und von dieser/m die Prüfungsunterlagen (Klausurbögen) bekommen. Weitere Hinweise zum Ablauf der Prüfung werden vom Auslandsbeauftragten (christoph.boerdlein[at]thws.de )  an die Aufsichtsperson an der Partnerhochschule gesendet.

Einige (wenige) Partnerhochschulen verlangen für diese Prüfungen Prüfungsgebühren. Fragen Sie die Ansprechperson der Partnerhochschule danach. Diese Prüfungsgebühren müssen Sie selbst bezahlen, sie sind nicht durch das Partnerschaftsabkommen oder die Erasmus-Vereinbarung gedeckt.

Nach der Prüfung soll die Aufsichtsperson der Partnerhochschule Ihre Antworten einscannen und an den Prüfer / die Prüferin der THWS (oder alternativ auch an christoph.boerdlein[at]thws.de  – so ist das in der Examination Form vermerkt) per E-Mail senden. Danach soll die Aufsichtsperson die Originale der Prüfung und das Examination Form an den Prüfer / die Prüferin der THWS noch per Post senden.

Wichtig ist diese Punkte möglichst frühzeitig mit der Prüferin  / dem Prüfer der THWS und der Ansprechperson an der Partnerhochschule abzuklären.

Sie können sich dann das Modul nicht zu Hause anrechnen lassen. Daraus folgt, dass Sie das Modul aus Deutschland, das Sie sich anrechnen lassen wollten, nach dem Auslandsaufenthalt belegen müssen. Eine Wiederholungsprüfung im nächsten Semester an der Partnerhochschule zu schreiben, ist eher unüblich und oft auch nicht möglich.

 

Das Erasmus Studium muss nicht zurückgezahlt werden, wenn zu wenige ECTS eingebracht werden, weil man Prüfungen nicht bestanden hat.

 

Das Learning Agreement soll Sie keinesfalls unter Druck setzen, sondern ist zu Ihrer Absicherung gedacht, sodass Sie wissen, dass Ihre erbrachte Leistungen aus dem Ausland auch tatsächlich angerechnet werden. 

Bachelorarbeit

Ja, man kann die Bachelorarbeit auch dann im 8. Semester zurück in Deutschland schreiben. Dabei gilt es zu beachten, dass man für die Bachelorarbeit einen Bearbeitungszeitraum von 5 Monaten hat, wenn man sie regulär im 7. Semester schreibt. Schreibt man sie erst später, verkürzt sich dieser Zeitraum normalerweise auf 3 Monate. Durch Corona gelten die Semester während der Pandemie jedoch nicht als Fachsemester. Somit hat man aktuell trotzdem 5 Monate Zeit für die Bachelorarbeit, auch wenn man sie nicht im 7. Semester schreibt.

Ja, das sollte jedoch gut begründet sein, es sollte also ein internationaler Bezug erkennbar sein. Zudem braucht man eine/n Betreuungsdozierende/n in Deutschland, mit dieser/m muss abgeklärt werden, ob er/sie einverstanden ist. (Insbesondere, da während der Bearbeitung ein Forschungsseminar besucht werden muss und dieses dann online angeboten werden müsste.)

Hier ist es sinnvoll sich schon vor dem Auslandssemester darum zu kümmern. Allgemein ist es immer besser sich möglichst frühzeitig darum zu kümmern. Sie können sich auf den Webseiten der Professorinnen und Professoren informieren, welche Bachelorarbeitsthemen diese anbieten. Am besten Sie fragen dann bereits vor dem Auslandssemester an, um schon mal Kontakt herzustellen. Die verbindliche Anmeldung muss dann noch nicht erfolgen.

Aber keine Sorge: Auch, wenn man sich nicht vor dem Auslandssemester schon darum gekümmert hat, wird man noch eine Person finden, die die Arbeit betreut (allerdings vielleicht nicht die absolute Wunschdozentin oder den absoluten Wunschdozenten)!

Der Zweck des Auslandssemesters ist das Studium. 

Man darf also nicht bereits alle Studienleistungen erbracht haben (man muss z. B. mindestens die Bachelorarbeit noch im Ausland erarbeiten – und das auch nur mit gutem Grund, z. B. wegen eines länderspezifischen Themas und mit Erlaubnis des Betreuers). 

Da man mit Ablegen aller Studienleistung die 210CPs erreicht, die zum Abschluss des Studiums nötig sind, wird man in der Folge exmatrikuliert. Dies führt dazu, dass man keinen Anspruch auf Erasmus hat. Sie selbst müssen darauf achten, dass Sie noch imatrikuliert sind, wenn Sie ins Ausland gehen.

 

Eine sinvolle Alternative wäre hier ein Auslandspraktikum, das (auch mit Erasmus-Förderung) noch bis zu 12 Monate nach Ende des Studiums möglich ist 

 

 

Länderspezifische Fragen

Beide Kriterien sind wichtig zu beachten. Einerseits sollte natürlich das Land interessant sein. Dafür können auch Sprachkenntnisse und private Interessen eine Rolle spielen. Studierende mit großem Interesse an Outdoor-Aktivitäten fühlen sich wahrscheinlich in Skandinavien sehr wohl. Andererseits ist auch die Frage wichtig, was die Partnerhochschule für mich selbst zu bieten hat. Kann ich dort noch etwas dazulernen? Ist es eine gute Ergänzung zu meinem Studium? Diese Abwägung sollte individuell getroffen werden. Ein Hinweis: Die Entscheidung, wohin es gehen soll, sollte gut überlegt sein. Mit der Bewerbung wird ein Prozess in Gang gesetzt, in den viele Menschen involviert sind. Deshalb sollte dieser Schritt durchdacht sein und mit der Bewerbung eine Entscheidung für einen Auslandsaufenthalt getroffen werden.

Die Vorrausetzungen sind abhängig von der Partnerhochschule. Meistens werden hier Empfehlungen ausgesprochen. Teilweise führen die Partnerhochschulen Einstufungstests durch, die dann bei einem zu niedrigen Level auch zu der Verpflichtung der Belegung eines Sprachkurses führen können. Kleiner Tipp: Take it easy! Das Englischniveau deutscher Studierender ist in der Regel verhältnismäßig gut und verbessert sich beim Auslandsaufenthalt automatisch, wenn die Sprache viel genutzt wird. Dies gilt natürlich auch für andere Landessprachen. Zum vorherigen Verbessern der Sprachkenntnisse ist es zu empfehlen, die Lieblingsserie mal auf Englisch zu schauen oder beim nächsten Filmabend die Spracheinstellungen zu ändern. Auch das Anhören von Hörbüchern oder Podcasts auf Englisch ist zu empfehlen. Regelmäßige Auseinandersetzung mit der Sprache hilft deutlich mit der Verbesserung. Also: Reinspringen und üben, üben, üben!

An den meisten Partnerhochschulen können Sprachkurse belegt werden, hier gilt es, sich auf der Website der jeweiligen Hochschule zu informieren.

Weiterhin ist es an der THWS insbesondere im Rahmen des der AWPFs möglich Sprachkurse zu belegen.

Auch der Campus Sprache der THWS ist eine gute Anlaufstelle für das Erlernen von Fremdsprachen.

Zudem können auch Studierende der THWS als Gaststudierende Kurse der Julius-Maximilian-Universität in Würzburg besuchen. Hier können jedoch Kosten entstehen. Mehr dazu können Sie auf der Website der JMU nachlesen.

Es ist immer gut, auch Kenntnisse in der Landessprache zu haben, selbst wenn es nur einige Brocken sind. Für das Alltagsleben ist dies hilfreich, auch wenn es extrem viele englischsprachige Kurse an der Partnerhochschule gibt. Es wirkt stets sympathischer, wenn einige landessprachliche Basics beherrscht werden. Sprachkurse an der Partnerhochschule können übrigens auch für das AWPM angerechnet werden.

Gerade in Skandinavien kommt man jedoch sehr gut mit Englisch zurecht. Die Landessprache zu beherrschen ist hier also nicht zwingend notwendig.

Generell gilt: je weiter im Süden, umso schwieriger ist es, englische Kursangebote zu finden. Ein solches Angebot existiert, aber meistens eher eingeschränkt. Es ist deshalb für eine umfangreiche Erfahrung gut, die Landessprache zu sprechen. Viele Studierende entscheiden sich für einen Mix aus englisch- und landessprachlichen Kursen. Gern kann eine Anfrage an das Studierendennetzwerk gestellt werden, um Erfahrungen auszutauschen.

Aktuell unterhält die THWS keine Partnerschaft mit Hochschulen in Irland. Dies kann sich allerdings auch ändern.

Aktuell sind die Bedingungen für einen Studienaufenthalt in Großbritannien schwierig. Durch den Brexit sind keine Erasmus+-Förderungen mehr möglich, die Kooperationsverträge mit den Partneruniversitäten bleiben allerdings bestehen. Der Weg zu einem Auslandssemester in Großbritannien ist eher schwierig, aber die THWS ist weiterhin bemüht, hier gute Partnerschaften aufzubauen.