Exkursionen
Liebe Lehrbeauftragte,
wenn Sie im Rahmen ihres Lehrauftrags für bzw. mit Studierenden kostenpflichtige Veranstaltungen bzw. solche, bei denen Kosten (Fahrtkosten bzw. sonstige Kosten z.B. Eintrittsgelder) anfallen, planen, ist dies im Vorfeld des Lehrauftrags bei den modulverantwortlichen Personen mit einer entsprechenden Kostenaufstellung anzugeben und zu besprechen.
Nach Prüfung des einzelnen Falls kann eine Kostenzusage erfolgen. Es gibt aber keine Garantie auf eine Kostenübernahme.