Vorgaben zur Terminplanung
Liebe Lehrbeauftragte,
bei der Terminplanung Ihrer Kurse gilt es einiges zu beachten, damit der Lehrveranstaltungsplan den
vorgegebenen Rahmenbedingungen entspricht und Sie für Ihren Kurs einen Hörsaal in entsprechender
Größe und Ausstattung erhalten können.
a) Vorlesungszeitraum/vorlesungsfreie Zeiten
Ihre Veranstaltungen können Sie nur in der Vorlesungszeit planen. Im Einzelfall sind Sonderlösungen möglich. Zusätzlich müssen Sie die vorlesungsfreien Zeiten berücksichtigen. Aufschluss darüber gibt der akademische Kalender des jeweiligen Semesters.
b) Semesterwochenstunden/Anzahl der Termine
In jedem Modul ist eine bestimmte Anzahl an Semesterwochenstunden (SWS) vorgeschrieben. Dementsprechend müssen Sie Ihre Termine in dem angegebenen Umfang planen.
1 SWS umfasst bis zu 16 Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten. Sie müssen mindestens mit 14 UE pro einer SWS planen und können maximal 16 UE für eine SWS abrechnen.
Über die Anzahl der SWS gibt Ihnen die für das Modul verantwortliche Person Auskunft.
c) „slotkonforme“ Terminplanung
Achten Sie bei der Wahl ihrer Termine bitte darauf, dass Sie diese entsprechend der an der Hochschule geltenden Zeitslots wählen.
Diese sind: 08:15 – 09:45 Uhr 1. & 2. Stunde
10:00 – 11:30 Uhr 3. & 4. Stunde
11:45 – 13.15 Uhr 5. & 6. Stunde
13:30 – 15:00 Uhr 7. & 8. Stunde
15:15 – 16:45 Uhr 9. & 10. Stunde
17:00 – 18:30 Uhr 11. & 12. Stunde
18:45 – 20:15 Uhr 13. & 14. Stunde
Da für Vorlesungen und seminaristischen Unterricht diese Zeiten verbindlich gelten, kommt es bei Abweichungen zu zeitlichen Überschneidungen mit anderen Lehrveranstaltungen. Dann können die Hörsäle bei Raumbuchung für Präsenzveranstaltungen aber nicht effektiv genutzt werden, weil diese aufgrund der abweichenden Termine noch belegt sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.