Auslandsstudium als "Free Mover"
Studierende, die den Aufenthalt an einer Hochschule ihrer Wahl eigenständig organisieren, also ohne die hochschuleigenen Mobilitätsprogramme, nennt man Freemover. Auf dieser Seite haben wir einige Punkte zum eigenständig organisierten Auslandsaufenthalt zusammengestellt:
An welchen Hochschulen kann ich als "Free Mover" studieren?
Im Prinzip können Sie an jeder beliebigen Hochschule im Ausland studieren. Recherchieren Sie auf der Homepage Ihrer Wunschhochschule nach Informationen für Freemover (Suchwörter könnten sein “study abroad“, „non-degree seeking students“ oder „occasional students“) oder kontaktieren Sie direkt das International Office der jeweiligen Hochschule.
Muss ich mich als "Free Mover" bei der Fakultät oder beim Hochschulservice Internationales für ein Auslandsstudium bewerben?
Da "Free Mover" ihren Auslandsaufenthalt eigenständig organisieren, ist eine förmliche Bewerbung bei der Fakultät oder beim Hochschulservice Internationales nicht erforderlich. "Free Mover" müssen sich jedoch beim Hochschulservice Studium im MoveOn-Portal registrieren. Darüber hinaus wird empfohlen, dass auch "Free Mover" frühzeitig mit dem Auslandsbeauftragten der Fakultät (Prof. Dr. Christoph Bördlein) Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen.
Muss ich als "Free Mover" Studiengebühren zahlen?
Anders als bei unseren Partnerhochschulen fallen für Freemover üblicherweise Studiengebühren (in Form von "Tuition" und "Fees") an, die Sie selbst tragen müssen. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Studiengebühren ja nach Land und Institution stark variieren kann.
Wo kann ich mich über Formalitäten und Finanzierungsmöglichkeiten informieren?
Für genaue Informationen zu notwendigen Formalitäten und den Finanzierungsmöglichkeiten kontaktieren Sie bitte den Hochschulservice Internationales.
Kann ich mir als "Free Mover" im Anschluss Studienleistungen anerkennen lassen?
Für die Anerkennung von Studienleistungen spielt es keine Rolle, dass Sie als Freemover an einer ausländischen Hochschule waren. Wenn Sie Kurse belegen, die in Ihren Studienplan an der FHWS übernommen werden können, werden die jeweiligen Studienleistungen auch anerkannt. Zur Sicherstellung der späteren Anerkennung müssen Sie allerdings auch als Freemover ein Learning Agreement erstellen und mit der Vorsitzenden der Prüfungskommission (z. B. Prof. Dr. Tanja Mühling für BSA) besprechen. Ferner ist auch als "Free Mover" eine Registrierung im Portal MoveOn des Hochschulservice Internationales erforderlich. Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen stellen Sie im Anschluss an Ihren Aufenthalt bei der Prüfungskommission Ihres Studiengangs einen formlosen Antrag und legen dazu Ihr "Transcript of Records" vor. Eine Kopie des Transcripts muss auch beim Hochschulservice Internationales abgegeben werden.