Zulassungsvoraussetzungen

  • Hochschulabschluss mit 240 ECTS-Punkten (Anrechnung möglich) und einer Gesamtnote von 2,5 oder besser in den Fachrichtungen Musik, Musikpädagogik, Musiktherapie, Musikwissenschaft, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Pflege, Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Gerontologie, Psychologie, Künstlerische Therapie, Heilpädagogik, Sonderpädagogik oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Weiterhin werden 20 ECTS-Punkte in Musiktherapie, Psychologie, Medizin erwartet.
  • Nachweis einer in der Regel mindestens einjährigen Berufserfahrung. Die Berufserfahrung muss nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erbracht worden sein und folgende fachspezifische Anforderungen erfüllen: Erste Erfahrungen mit Menschen mit Teilhabebedarf müssen mindestens anteilig zu 10% vorliegen. 
  • Ggf. Eignungsverfahren, falls kein praktischer Musikabschluss vorliegt.

Die Termine für das Eignungsverfahren finden in den folgenden Zeitfenstern statt (Änderungen vorbehalten):

  • 20.-21.07.2023
  • 12.09.2023

Zertifikatslehrgang Grundkompetenzen inklusiver Musikintervention

Ihnen fehlen noch ECTS-Punkte? Dann haben Sie die Möglichkeit sich über unseren neuen Zertifikatslehrgang Grundkompetenzen inklusiver Musikintervention noch 15 weitere ECTS-Punkte zu sichern. 

Der Zertifikatslehrgang vermittelt Wissen zu entwicklungsorientierter Musiktherapie für Menschen mit Beeinträchtigungen, zu Teilhabe, zu medizinischen Ursachen und Begleiterscheinungen von Beeinträchtigungen und Musizieren sowie zum wissenschaftlichen Arbeiten in diesem Bereich. Die Teilnehmenden werden befähigt, praktische musikalische Fertigkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen unter Beachtung ihrer medizinischen Ursachen und Teilhabe in der eigenen Zugangsfachrichtung umzusetzen sowie relevante Literaturrecherche und kritische Reflexion durchzuführen.

Alle weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage für unseren Zertifikatslehrgang Grundkompetenzen inklusiver Musikintervention.