Kirchliches Arbeitsrecht - heute noch zeitgemäß?
Sollte ich besser in der Kirche bleiben, obwohl ich mit Kirche gar nichts am Hut habe? Oder bin ich sogar verpflichtet, für meinen späteren Job einer Kirche anzugehören? Diese Fragen sind vielen Studierenden der Sozialwissenschaften nicht fremd. Zahlreiche Arbeitsplätze im sozialen Bereich befinden sich in kirchlicher Trägerschaft. Doch muss ich für jeden dieser Berufe auch Mitglied der christlichen Kirche sein? Und was mache ich, wenn ich konfessionslos bin oder einer anderen Glaubensrichtung angehöre? Hat eine Ehescheidung Folgen für meinen Arbeitsplatz? Und spielt meine sexuelle Orientierung eine Rolle?
Frau Prof. Dr. jur. Renate Oxenknecht-Witzsch, Professorin für Recht an der Fakultät der Sozialen Arbeit an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, weiß hierauf Antworten. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählt das kirchliche Arbeitsrecht, sie ist Herausgeberin der Eichstätter Schriften zum kirchlichen Arbeitsrecht und hat zahlreich zu diesem Themenkomplex publiziert.
Im Rahmen ihres Vortrags „Kirchliches Arbeitsrecht – heute noch zeitgemäß?“ veranschaulicht sie verfassungs- und kirchenrechtliche Grundlagen und zeigt den Stand einschlägiger Rechtsprechung auf Bundes- und Europaebene zu diesem Thema auf.
Eine Veranstaltung auf Initiative der Studierenden. Offen für alle Interessierte, spezielle auch für Studierende des Bachelor und Master Soziale Arbeit.
Anne Bick, Andreas Hausknecht, Tanja Henking, Simon Wiem
Ort: FHWS, Münzstraße 12, 97070 Würzburg
Raum: M. -1.04 (Ebene -1)
Zeit: 17:00 – 18:30 Uhr