Ihre Bewerbung für ein Auslandsstudium
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den wichtigsten Schritten bei der Bewerbung für ein Auslandssemester an einer unserer Partnerhochschulen. Bitte beachten Sie dabei auch die Hinweise des Hochschulservice Internationales zur Durchführung und Abwicklung eines Auslandsaufenthaltes. Beachten Sie bitte ferner die weiteren Hinweise des Hochschulservice Internationales zu sonstigen Formalitäten, Versicherungen und Finanzierungsmöglichkeiten.
Erster Schritt: Fakultätsinterne Bewerbung, Anmeldung bei MoveOn
Nachdem Sie sich für ein Studium an einer unseren Partnerhochschulen entschieden haben, müssen Sie sich zunächst fakultätsintern bei unserem Auslandsbeauftragten (Prof. Dr. Christoph Bördlein) bewerben. Melden Sie sich hierzu bitte im E-Learning Kursraum "Auslandsstudium - fakultätsinterne Bewerbung" an. Dort füllen Sie den Bewerbungsbogen aus und laden Ihre Dokumente (insbesondere Annahmeerklärung, Notenauszug und Motivationsschreiben) hoch. Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich den E-Learning-Kursraum (bitte keine E-Mails mit Bewerbungsunterlagen an den Auslandsbeauftragten schicken).
Fristen: Für die Bewerbung von Studierenden aus der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften gelten verlängerte Bewerbungsfristen. Die fakultätsinterne Bewerbung muss daher spätestens bis zu den folgenden Terminen eingegangen sein:
- Auslandsstudium im Wintersemester: 01.03. des jeweiligen Jahres
(Für Masterstudierende im 1. Fachsemester ist als Sonderregel eine Nachbewerbung auf noch nicht vergebene Plätze bis zum 1.4. möglich) - Auslandsstudium im Sommersemester: 01.07. des Vorjahres
Melden Sie sich bitte dann bitte auch gleich beim beim MoveOn-Portal (Zugang über die Seiten von HSIN - Unterpunkt „Vor dem Auslandssemester“) an. Dies ist die Voraussetzung, damit der Hochschulservice Studium Sie dann - nachdem Ihre Angaben und Unterlagen vollständig sind - bei der Partnerhochschule nominieren kann.
Auswahlkriterien: Die Vergabe der Studienplätze an den Partnerhochschulen erfolgt nach den folgenden Auswahlkriterien. Diese Kriterien werden auch für die Auswahl bei der Förderung durch Erasmus+ angewandt:
- Akademische Leistung: Nachgewiesen durch die Vorlage eines aktuellen Notenauszugs
- Persönliche Motivation für ein Auslandsstudium: Nachgewiesen durch Ihr Motivationsschreiben.
- Sonstige Kompetenzen sowie Engagement in Hochschule und Gesellschaft: Nachgewiesen durch Ihr Motivationsschreiben sowie ggf. durch weitere Nachweise (insbesondere zu Sprachkenntnissen).
Zweiter Schritt: Nominierung bei der Partnerhochschule und Bewerbung für Erasmus+
Nach Ablauf der Fristen für die fakultätsinterne Bewerbung und nach der Anmeldung bei MoveOn erhalten Sie zeitnah vom Auslandsbeauftragten eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung. Im Falle einer positiven Rückmeldung erfolgt die weitere organisatorische Bearbeitung durch den Hochschulservice Studium.
Förderung durch Erasmus+: Über den Hochschulservice Studium können Sie sich zugleich für eine Förderung durch Erasmus+ bewerben. Dabei wird wie folgt differenziert:
- Studierendenmobilität mit Programmländern: Zu den Programmländern von Erasmus+ gehören die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie einige weitere Länder (z.B. Norwegen). Eine Förderung für ein Studium in Programmländern kann erfolgen, wenn
- die fakultätsinterne Bewerbung erfolgreich war (zu den Auswahlkriterien und zum Verfahren siehe oben)
- die Voraussetzungen des jeweiligen Programms eingehalten werden und
- entsprechende Gelder vorhanden sind.
- Studierendenmobilität mit Partnerländern (Non-EU): Eine Förderung durch Erasmus+ ist zudem auch für ein Studium an Hochschulen aus bestimmten Partnerländern möglich. Eine Förderung für ein Studium in Partnerländern kann erfolgen, wenn
- die fakultätsinterne Bewerbung erfolgreich war (zu den Auswahlkriterien und zum Verfahren siehe oben)
- die Voraussetzungen des jeweiligen Programms eingehalten werden und
- entsprechende Gelder vorhanden sind.
- Zusätzliche Fördervoraussetzung für die Studierendenmobilität mit Partnerländern (Non-EU) ist es, dass Sie sich beim Hochschulservice Internationales auf Erasmus+ non-EU Förderung bewerben. Die Bewerbungsschritte und Auswahlkriterien für die Förderentscheidung finden Sie hier.
Informationen zu Erasmus+ sowie zu sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie also auf der Seite des Hochschulservice Internationales. Beachten Sie ferne die Hinweise des DAAD zu Stipendien und Finanzierung. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung um ein Stipendium (gleichgültig, ob Erasmus+ oder ein anderes Stipendium) immer über das System StipSys erfolgen muss (darauf werden Sie aber vom Hochschulservice International noch hingewiesen).
Dritter Schritt: Learning Agreement
Vorbereitung des Learning Agreement: Nach der Zusage durch die Partnerhochschule müssen Sie das sogenannte Learning Agreement vorbereiten. Recherchieren Sie dazu auf der Homepage der Partnerhochschule und stellen Sie im Learning Agreement-Formular im Block „Before the Mobility“ in Table A die Lehrveranstaltungen zusammen, die Sie gerne besuchen möchten. Orientieren Sie sich dabei an einer Zahl von 30 Credit Points. Tragen Sie anschließend in Table B die BSA-Module ein, auf die die Module der Partnerhochschule jeweils konkret angerechnet werden sollen. Die ausländischen Module und die BSA-Module müssen dabei nicht inhaltlich identisch sein, es muss jedoch eine kompetenzbezogene Gleichwertigkeit vorliegen.
Besprechung des Learning Agreement: Stimmen Sie Ihr vorbereitetes Learning Agreement mit dem/der jeweils zuständigen Prüfungskommissionsvorsitzenden ab (Bitte kontaktieren Sie für BSA, für MSA, für BMG, für MRM) und lassen Sie es unterschreiben. Anschließend geben Sie das Learning Agreement beim Hochschulservice Internationales ab.
Während und nach Ihres Auslandsaufenthaltes
Beachten Sie hierzu bitte zunächst die Hinweise des Hochschulservice Internationales und berücksichtigen Sie bitte ferner Folgendes:
Anpassung Learning Agreement: Beachten Sie, dass Sie das Learning Agreement vor Ort gegebenenfalls an die dortigen Umstände anpassen müssen. Senden Sie Ihre Korrekturen inklusive der Bestätigung der Partnerhochschule unbedingt auch zur Genehmigung an die Vorsitzende der Prüfungskommission und den Hochschulservice Internationales.
Bestätigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen: Vergessen Sie nicht, für alle besuchten Lehrveranstaltungen eine Bestätigung über die Teilnahme ausstellen zu lassen!
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt: Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen stellen Sie im Anschluss an Ihren Aufenthalt bei der Prüfungskommission Ihres Studiengangs einen formlosen Antrag und legen dazu Ihr "Transcript of Records" vor. Eine Kopie des Transcripts muss auch beim Hochschulservice Internationales abgegeben werden.
Sie haben noch Fragen?
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne der Auslandsbeauftragter der Fakultät (Prof. Dr. Christoph Bördlein) sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hochschulservice Internationales zur Verfügung.